DJK Sportfreunde 08 Rheydt e.V.

Satzung

Die Satzung der DJK Rheydt ist in der aktuellen Fassung hier hinterlegt: SATZUNG

Präambel

Die DJK SF 08 Rheydt e.V., seine Amtsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Sie pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen grundlegende Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch (Verhaltensrichtlinie, Ehrenkodex, Führungszeugnis).
Der Verein tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein.

Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus.

Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nicht behinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.

 I.   Allgemeines

§ 1

Der Verein führt den Namen „DJK Sportfreunde 08 Rheydt e.V.“ und hat seinen Sitz in Mönchengladbach-Rheydt. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der Nummer VR 944 eingetragen.